Impressum/AGBs

Angaben gem. § 5 TMG:
Artworkschmiede - Design aus einem Guss!

Stefan Grafe / Diplom-Designer (FH)
Herdecker Straße 41

D-58453 Witten
+49 (2302) - 282 68 43

E-Mail: [email protected]

Website: www.stefan-grafe.de

Haftungsausschluss
Alle Angaben meines Internet-Auftritts wurden sorgfältig geprüft. 

Wir bemühen uns, dieses Informationsangebot stetig zu erweitern und zu aktualisieren. 

Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und letzte Aktualität kann nicht übernommen werden.


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Urheberrecht

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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Bildnachweise: Illustrationen / Artworks / Digitale Aquarelle / Fotos: ©Stefan Grafe 2026

AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen 


 1. Allgemeines 

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen zwischen Stefan Grafe und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. 


1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn Stefan Grafe in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. 


1.3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Stefan Grafe ausdrücklich schriftlich zustimmt. 


1.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen Stefan Grafe und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. 


1.5. Die AGBs gelten bei der Geschäftsaufnahme mit Stefan Grafe als stillschweigend anerkannt. 


2. Urheberrechte und Nutzungsrechte 

2.1. Jeder an Stefan Grafe erteilter Auftrag ist ein Urheber-Werkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 


2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Stefan Grafe Artworkschmiede insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu. 


2.3. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Stefan Grafe weder im Original noch bei evtl. Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Stefan Grafe eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart. 


2.4. Stefan Grafe überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Stefan Grafe. 


2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. 


2.6. Stefan Grafe hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Stefan Grafe zum Schadensersatz. 


2.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 


3. Vergütung 

3.1. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neuste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. 


3.2. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorausgesetzt genutzt, ist 

Stefan Grafe berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen. 


4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten 

4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neuste Fassung) gesondert berechnet. 


4.2. Stefan Grafe ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd-Leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Stefan Grafe entsprechende Vollmacht zu erteilen. 


4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd-Leistungen im Namen und für Rechnung 

Stefan Grafe abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Stefan Grafe im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 


4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. 


4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. 


5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme 

5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig, auch wenn die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck nicht zugeführt werden. Die Rechnung ist ohne Abzug zahlbar. 


5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. 

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 


5.3. Bei der Stornierung eines Auftrages während der Gestaltungsphase werden mind. 50% des Gesamt-Auftragwertes in Rechnung gestellt. 


5.4. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert von der Stefan Grafe hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Fertigstellung der Arbeiten. 


5.5. Bei Zahlungsverzug kann Stefan Grafe Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. 


5.6. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum von Stefan Grafe. 


6. Eigentumsvorbehalt etc. 

6.1. An Entwürfen und Reinausführungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 


6.2. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers. 


7. Digitale Daten 

7.1. Stefan Grafe ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrags ist. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 


7.2. Hat Stefan Grafe dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von der Artworkschmiede geändert werden. 


8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster 

8.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Stefan Grafe Korrekturmuster vorzulegen. 


8.2. Die Produktionsüberwachung durch Stefan Grafe erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Stefan Grafe berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 


8.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Stefan Grafe 5 bis 10 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Artworkschmiede ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. 


9. Gewährleistung 

9.1. Stefan Grafe verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers. Stefan Grafe ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Stefan Grafe behält sich in einem solchen Fall den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen. 


9.2. Stefan Grafe verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. 


9.3. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Stefan Grafe geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 


10. Haftung/Inhalt von Webseiten 

10.1 Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Webseite verantwortlich und garantiert, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist. 


10.2. Der Auftraggeber stellt Stefan Grafe von allen Ansprüchen Dritter frei. 

Stefan Grafe unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht. Der Auftraggeber darf mit der Form, dem Inhalt oder dem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. 

Stefan Grafe jegliche Haftung für Inhalte ab, die im Auftrag des Kunden realisiert und veröffentlicht wurden. 


10.3. Stefan Grafe übernimmt keine Haftung für die Inhalte elektronischer Mitteilungen, insbesondere E-Mails. 


10.4. Stefan Grafe verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Stefan Grafe haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. 


10.5. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern. 


10.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung für Stefan Grafe . 


10.7. Für die Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet Stefan Grafe nicht. 


11. Haftung allgemein 

11.1 Stefan Grafe haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungs-verletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. 


11.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Stefan Grafe gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Stefan Grafe kein Auswahlverschulden trifft. Stefan Grafe tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. 


11.3. Sofern Stefan Grafe selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- uns sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Stefan Grafe zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. 


11.4. Der Auftraggeber stellt Stefan Grafe von allen Ansprüchen frei, die Dritte stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. 


11.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. 


11.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von Stefan Grafe. 


11.7. Für die Wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Stefan Grafe nicht. 


12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen 

12.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. 

Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Stefan Grafe behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 


12.2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der an Stefan Grafe übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der AuftraggeberStefan Grafe von allen Ersatzansprüchen frei. 


13. Schlussbestimmung 

13.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von der Stefan Grafe, Herdecker Straße 41, 58453 Witten. 


13.2. Gerichtsstand ist Witten. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für die Fälle des § 38 Abs. 3 ZPO. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stefan Grafe ist auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen. 


13.3. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 


Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitalte Übermittlung von Druckunterlagen 

1. Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen von Stefan Grafe zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch. 


2. Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand zu entsprechen haben. 


3. Entdeckt Stefan Grafe auf einer ihr übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird sie von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf ihre EDV-Anlage) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. 


4. Stefan Grafe behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen ihr Schäden entstanden sind. 


5. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten 

Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können. 


6. Stefan Grafe ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. 


7. Stefan Grafe haftet nicht für Übertragungsfehler.